Rechtsanwältin Alexandra Kulig

Ihre Anwältin für Familienrecht in Eisenach und Umgebung

Als Fachanwältin für Familienrecht aus Eisenach unterstütze ich Sie gern in allen Fragen von Trennung und Scheidung.

Erstberatung zu den rechtlichen Folgen der Trennung

Wir besprechen miteinander, gern auch im Vorfeld, wie eine Trennung rechtswirksam durchgeführt wird und welche Rechte und Pflichten die Partner haben. In der Erstberatung berechne ich überschlägig, welcher Anspruch auf Kindes- und Trennungsunterhalt gegeben sein könnte, damit Sie eine erste Orientierung haben und erkläre, wie diese Ansprüche durchgesetzt werden.  Auch der nacheheliche Unterhalt, d.h. der Unterhaltsanspruch des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ab Rechtskraft der Ehescheidung wird in den Blick genommen. 

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Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Wenn Sie oder Ihr Kind einen Unterhaltsanspruch haben und dies möchten, setze ich die Gegenseite rechtswirksam in Verzug, damit Ihnen Ihr Unterhaltsanspruch sobald wie möglich zusteht. Sollte die Gegenseite nicht bereit sein, den Unterhalt zu bezahlen, werde ich ihn, wenn Sie dies wünschen, gerichtlich durchsetzen, wenn möglich auch in einem gerichtlichen Eilverfahren.

Sind Sie unterhaltsverpflichtet, vertrete ich Sie mit dem Ziel, unberechtigte Unterhaltsforderungen zurückzuweisen bzw. einzugrenzen.

Durchsetzung von Vermögensansprüchen

Bereits in der Erstberatung besprechen wir auch, ob Sie vermögensrechtliche Ansprüche gegen Ihren Partner haben könnten, oder selbst eine Zahlungspflicht haben. Wir besprechen in diesem Zusammenhang, wie die rechtlichen Verhältnisse am gemeinsamen Haus geregelt werden können oder welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Ehepartner Alleineigentümer des Familienheims ist. Wir erörtern auch, ob Ihnen ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zustehen könnte und wie dieser durchgesetzt wird. Dabei handelt es sich um einen Geldanspruch des Ehegatten gegen den anderen, wenn er während der Ehe weniger erwirtschaftet hat. Wie der Anspruch in Ihrem Fall berechnet wird, erkläre ich Ihnen in der Beratung. Sollten ein Zugewinnausgleichsanspruch oder sonstige Vermögensausgleichsansprüche in Betracht kommen, werde ich, wenn Sie dies wünschen, die Gegenseite anschreiben und versuchen, mit dieser eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.

Für den Fall, dass Sie zahlungspflichtig sein könnten und von der Gegenseite in Anspruch genommen werden, vertrete ich Sie mit dem Ziel, Ansprüche abzuwehren bzw. so niedrig wie möglich zu halten.

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Teilung von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich

Auch der Versorgungsausgleich wird erklärt. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Wir besprechen auch, ob es in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte, den Versorgungsausgleich durch eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner abzuändern.

Ablauf des Ehescheidungsverfahrens

Die Ehescheidung kann in der Regel frühestens 1 Jahr nach der Trennungn durch den Antrag eines Rechtanwalts bei Gericht eingeleitet werden. Nur in besonderen Härtefällen, z.B. exzessiver Gewalt, kann der Antrag auch früher gestellt werden. 

Wann der Scheidungsantrag nach der Trennung spätestens eingereicht werden muss, ist nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen den Zeitpunkt, zu dem der Antrag eingereicht wird. Allerdings kann auch die Gegenseite nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag stellen, womit das Verfahren eröffnet ist.  

Wenn Sie dies wünschen, beginne ich mit der Klärung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Scheidung gleich nach der Trennung. Aus meiner Sicht ist dies sinnvoll, da dann die Chance besteht, dass alle Streitfragen bereits bei Beginn des Scheidungsverfahrens geklärt sind. Ich schreibe die Gegenseite an und versuche, mit dieser eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Dies ist für Sie der kostengünstigste Weg.

Sollte die Gegenseite Ihre berechtigten Ansprüche nicht anerkennen oder nicht kompromissbereit sein, setze ich Ihre Rechte in einem gerichtlichen Verfahren durch.  

Hierfür besteht bei geringem Einkommen die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

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Wie lange dieses Verfahren auch dauert, ich stehe an Ihrer Seite, bis im Rahmen des rechtlich Möglichen ein gutes Ergebnis für Sie erzielt wird. Sollte eine gerichtliche Entscheidung nicht zufriedenstellend ausfallen, greife ich diese, wenn Erfolgsaussichten bestehen, mit einem Rechtsmittel an.

Ich bearbeite auch Ehescheidungsverfahren mit Auslandsbezug. 

Andere Bereiche des Familienrechts

Ich vertrete Sie jedoch auch in anderen Teilbereichen des Familienrechts wie z.B. bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen, Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen von minderjährigen und volljährigen Kindern sowie nichtehelichen Partnern die ein Kind betreuen.

Gleiches gilt für Fragen des Abstammungsrechts, der Adoption und des Betreuungsrechts. 

In jedem Fall berate ich Sie umfassend und ausführlich zu allen für Sie wichtigen rechtlichen Fragen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie jederzeit nachfragen.